Sie überlegen zu verkaufen?
Erst sortieren, dann entscheiden. Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an — ohne dass daraus ein Auftrag werden muss.
Zwischen Erbschaft und Sanierungsstau
Die meisten Eigentümer, die sich bei uns melden, stehen nicht unter Zeitdruck. Es ist eine Erbengemeinschaft, die sich einigen muss. Ein Haus, in dem seit Jahrzehnten nichts Größeres gemacht wurde. Ein Bestand, der im Alter zur Last wird.
In all diesen Fällen ist die erste Frage nicht „Was bringt es?", sondern „Was ist überhaupt die Lage?". Genau da fangen wir an — mit einer ehrlichen Einordnung, aus der sich ein Verkauf ergeben kann, aber nicht muss.
- Seit 1983 am Berliner Markt
- Erfahrung mit Erbengemeinschaften und Bestandshäusern
- Erstgespräch kostenfrei und ohne Verpflichtung
- Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD)

Wann Eigentümer sich melden
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen. Wir liefern die belastbare Wertgrundlage, auf der eine Einigung überhaupt möglich wird.
Sanierungsstau
Dach, Leitungen, Heizung — irgendwann steht die Frage, ob investiert oder verkauft wird. Wir rechnen beide Wege durch.
Rückzug aus dem Bestand
Wer Jahrzehnte vermietet hat, will am Ende einen geordneten Übergang — für sich und für die Mieter. Das lässt sich gestalten.
Wie ein Erstkontakt abläuft
Gespräch
Sie schildern uns die Situation. Wir sagen Ihnen, welche Angaben wir für eine erste Einordnung brauchen.
Objekt ansehen
Wir besichtigen die Immobilie und sprechen über Zustand, Mieterstruktur und Unterlagenlage.
Einordnung
Sie erhalten eine begründete Werteinschätzung und unsere Sicht auf die Möglichkeiten. Was Sie damit machen, entscheiden Sie.
Häufige Fragen von Eigentümern
Nein. Erstgespräch, Besichtigung und Werteinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Ein Maklervertrag kommt erst zustande, wenn Sie tatsächlich verkaufen wollen.
Uneinigkeit beruht oft auf unterschiedlichen Wertvorstellungen. Eine nachvollziehbare Einschätzung aus tatsächlichen Kaufpreisen nimmt der Diskussion die Spekulation.
Wir sprechen auf Wunsch mit allen Erben gemeinsam, damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.
Meist nicht. Bei Anlageobjekten kalkulieren Käufer den Instandhaltungsbedarf selbst ein und honorieren frische Kosmetik kaum. Sinnvoll sind gezielte Maßnahmen, die ein Verkaufshindernis beseitigen — das schauen wir uns konkret an.
Bei einem Verkauf im vermieteten Zustand ändert sich für Mieter zunächst nur der Vermieter. Bestehende Mietverträge gelten unverändert weiter; Kauf bricht Miete nicht.
Erstgespräch vereinbaren
Ein Anruf reicht. Wir hören zu und sagen Ihnen, wo Sie stehen — unverbindlich.
Jetzt Kontakt aufnehmenLernen Sie uns kennen
Erstgespräch, Besichtigung und Werteinschätzung sind kostenfrei.

Werner Kühn
Geschäftsführender Gesellschafter